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Gesetzesänderungen aus EU-Zeitarbeitsrichtlinie treten in Kraft - BAP fordert Abbau von Restriktionen

02.12.2011

Damit beabsichtigt die Bundesregierung, ihrer Pflicht zur Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Zeitarbeitsrichtlinie, deren Umsetzungsfrist am 5. Dezember 2011 auslaufen wird, nachzukommen. Allerdings bleibt die Umsetzung in Deutschland hinter der Verpflichtung der Richtlinie zurück, ungerechtfertigte Restriktionen der Zeitarbeit abzubauen oder gar nicht erst einzuführen. So bestehen nach wie vor massive Restriktionen im Bauhauptgewerbe und beim Aufenthaltsrecht. Auch vereinzelte Aktivitäten der Sozialpartner anderer Branchen, Restriktionen für Zeitarbeitnehmer in ihren Tarifverträgen einzuführen, sind bedenklich. Der BAP fordert daher von der Bundesregierung, aber auch von den Tarifvertragsparteien anderer Branchen, derlei Benachteiligungen der Zeitarbeit aufzuheben.

(Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)



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