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Entgelterhöhungen in den BZA- und iGZ-Tarifen zum 1. Mai

29.04.2011

Zeitarbeitnehmer von Unternehmen, die die BZA/DGB- oder iGZ/DGB-Tarifverträge anwenden, erhalten ab 1.5.2011 mehr Lohn: Bei beiden Tarifverträgen wird die nächste Stufe wirksam. Das Tarifniveau steigt in beiden Tarifen am 1.5.2011 beispielsweise in der Entgeltgruppe 1 (Tätigkeiten ohne oder nur mit kurzer Anlernzeit) von 7,60 Euro auf 7,79 Euro/Stunde (West) bzw. von 6,65 auf 6,89 Euro/Stunde (Ost). Zwei weitere Erhöhungen folgen am 1.11.2011 und am 1.11.2012.
 
(Quelle: BZA / iGZ)
 



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