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Einsatz von LKW-Fahrern im Werkverkehr seit 26.11. 2011 zulässig

28.11.2011

Das entsprechende Gesetz wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 26.11. in Kraft. Bislang war der Einsatz von Zeitarbeitnehmern im Werkverkehr nur bis zu vier Wochen als Krankheitsvertretung möglich. Beim Werkverkehr handelt es sich um den Güterkraftverkehr für die eigenen Zwecke eines Unternehmens. Die Kraftfahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Damit wurde eine zentrale Forderung der Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände erfüllt. "Mit der Zulassung von Zeitarbeit für den Werkverkehr werden die bestehenden EU-Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt", erklärt BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz. "Die EU-Zeitarbeitsrichtlinie fordert den Abbau ungerechtfertigter Verbote oder Einschränkungen. Folgerichtig müsste nun auch das Überlassungsverbot für das Bauhauptgewerbe aufgehoben werden."

(Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)



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