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Betriebsräte erreichen Regelungen zu Leiharbeit bei mehreren führenden Healthcare-Unternehmen

28.09.2011

Bereits in drei führenden Healthcare-Firmen konnten die Betriebsräte nachhaltige Vereinbarungen für den Einsatz von Leiharbeitskräften aushandeln. Dort gelten nun strenge Regeln in Bezug auf Höchstdauer, Bezahlung und den erlaubten Anteil an der Gesamtbelegschaft. Zuletzt wurde bei Dräger Medical in Lübeck eine Regelung verabschiedet, die der Ausdehnung von Leiharbeit einen Riegel vorschiebt. Zum einen dürfen zukünftig höchstens zehn Prozent der Produktionsmitarbeiter Leiharbeitnehmer sein, zum anderen können diese nur noch für „Arbeitsspitzen bis zu maximal 3 Monaten“ eingesetzt werden. Zwar sind Ausnahmen möglich, doch müssen diese nach spätestens 6 Monaten in einen befristeten Vollzeitvertrag münden. Auch bei den Medizintechnik-Hersteller Maquet in Rastatt und Aesculap in Tuttlingen hat das Engagement der betrieblichen Mitarbeitervertretung gefruchtet.

(Quelle: IG Metall)


 



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